Equal Pay in der Zeitarbeit bedeutet für Schlosser, dass sie nach einer bestimmten Einsatzdauer beim Entleiher denselben Lohn erhalten müssen wie vergleichbare Stammmitarbeiter im Betrieb. Dieser Anspruch greift spätestens nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz beim gleichen Unternehmen. Die folgenden Abschnitte klären die wichtigsten Fragen rund um Equal Pay, Branchenzuschläge und was das alles für dich als Schlosser in der Zeitarbeit bedeutet.

Wann hat ein Schlosser in der Zeitarbeit Anspruch auf Equal Pay?

Ein Schlosser in der Zeitarbeit hat grundsätzlich ab dem ersten Tag Anspruch auf Equal Pay, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. In der Praxis gilt jedoch: Wendet der Zeitarbeitsvertrag einen anerkannten Tarifvertrag an, kann dieser Equal Pay für bis zu neun Monate aussetzen. Ab dem zehnten Monat im selben Einsatzbetrieb gilt Equal Pay ohne Ausnahme.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bildet hier die rechtliche Grundlage. Es schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen genießen wie die Stammbelegschaft des Entleihers. Dazu gehören neben dem Lohn auch Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten und weitere Leistungen.

Wichtig für die Zeitarbeit Kalkulation: Die neun Monate beziehen sich auf den ununterbrochenen Einsatz bei einem Entleiher. Wechselst du als Schlosser zwischendurch den Betrieb, beginnt die Frist neu. Kurze Unterbrechungen von bis zu drei Monaten gelten dabei nicht als echter Neustart, wenn der Einsatz danach beim gleichen Entleiher fortgesetzt wird.

Was bedeutet Equal Pay konkret für den Lohn eines Schlossers?

Equal Pay bedeutet für einen Schlosser in der Zeitarbeit, dass sein Stundenlohn ab dem neunten Monat mindestens dem entsprechen muss, was ein direkt angestellter Schlosser im gleichen Betrieb für vergleichbare Tätigkeiten erhält. Das schließt Grundlohn, Zulagen und Sonderzahlungen ein, die der Entleiher seinen Stammmitarbeitern zahlt.

In der Praxis bedeutet das: Verdient ein festangestellter Schlosser im Einsatzbetrieb zum Beispiel 22 Euro brutto pro Stunde, muss der Zeitarbeitgeber spätestens ab dem zehnten Monat denselben Betrag zahlen. Vorher gilt der tariflich vereinbarte Zeitarbeitslohn, der in der Regel etwas darunter liegen kann.

Folgende Vergütungsbestandteile sind von Equal Pay erfasst:

  • Grundgehalt und Stundenlohn
  • Schicht-, Nacht- und Wochenendzulagen
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sofern der Entleiher diese zahlt
  • Vermögenswirksame Leistungen

Nicht automatisch erfasst sind betriebliche Altersvorsorge oder Sachleistungen, die eng mit der Stammbelegschaft verknüpft sind. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Wie wirken sich Branchenzuschläge auf Equal Pay aus?

Branchenzuschläge sind Lohnaufschläge, die Zeitarbeitnehmer in bestimmten Branchen erhalten und die schrittweise steigen, je länger der Einsatz dauert. Sie sind kein Ersatz für Equal Pay, sondern ein Instrument, das die Lücke zum Equal-Pay-Niveau schon vor dem neunten Monat schließen soll. Erreicht der Branchenzuschlag das Niveau des Stammarbeiterlohns, gilt Equal Pay als erfüllt.

In der Metallbranche, in der viele Schlosser tätig sind, gibt es eigene Branchenzuschlagstarifverträge. Diese sehen in der Regel gestaffelte Zuschläge vor, die ab dem zweiten Einsatzmonat greifen und sich bis zum neunten Monat schrittweise erhöhen. Der genaue Prozentsatz hängt vom jeweiligen Tarifvertrag und dem Entleiher ab.

Das Zusammenspiel sieht vereinfacht so aus:

  1. Monate 1 bis 3: Grundtarifgehalt der Zeitarbeit
  2. Monate 4 bis 6: Grundtarif plus erster Branchenzuschlag
  3. Monate 7 bis 9: Höherer Zuschlag, Annäherung an Equal-Pay-Niveau
  4. Ab Monat 10: Voller Equal Pay, unabhängig vom Zuschlagssystem

Für die Zeitarbeit Kalkulation als Schlosser lohnt es sich, diese Staffelung genau zu kennen, damit du weißt, was du in welchem Monat erwarten kannst.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Equal Pay nicht zahlt?

Zahlt ein Zeitarbeitsunternehmen Equal Pay nicht, obwohl der Anspruch besteht, macht es sich schadensersatzpflichtig. Als Schlosser in der Zeitarbeit hast du das Recht, die Differenz zwischen deinem tatsächlichen Lohn und dem Equal-Pay-Lohn nachzufordern. Außerdem drohen dem Zeitarbeitsunternehmen Bußgelder und der Verlust der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.

Konkret kannst du als betroffener Schlosser folgende Schritte gehen:

  • Dokumentiere deinen Einsatzbeginn und alle Gehaltsabrechnungen sorgfältig
  • Frage beim Entleiher nach dem Lohn vergleichbarer Stammmitarbeiter
  • Wende dich an deinen Betriebsrat, falls vorhanden
  • Schalte die Zollbehörde ein, die für die Kontrolle des AÜG zuständig ist
  • Hol dir rechtliche Beratung, zum Beispiel über die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Anspruch auf Nachzahlung unterliegt Verjährungsfristen, die oft im Arbeitsvertrag auf wenige Monate verkürzt sind. Handle deshalb zügig, wenn du den Verdacht hast, dass Equal Pay nicht korrekt umgesetzt wird.

Lohnt sich Zeitarbeit als Schlosser trotz Equal-Pay-Regelung?

Ja, Zeitarbeit als Schlosser lohnt sich trotz oder gerade wegen Equal Pay. Die Regelung sorgt dafür, dass du nach spätestens neun Monaten fair entlohnt wirst und gleichzeitig die Flexibilität der Zeitarbeit genießt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in der Zeitarbeit sind qualifizierte Schlosser sehr gefragt, was deine Verhandlungsposition stärkt.

Zeitarbeit bietet als Schlosser konkrete Vorteile:

  • Schneller Einstieg ohne lange Bewerbungsprozesse
  • Einblick in verschiedene Betriebe und Branchen
  • Oft realistische Chance auf eine unbefristete Übernahme beim Entleiher
  • Eine unbefristete Anstellung beim Personaldienstleister ist ebenfalls möglich
  • Branchenzuschläge verbessern den Lohn schon vor Equal Pay

Wer als Quereinsteiger oder nach einer längeren Pause wieder ins Berufsleben einsteigen möchte, findet in der Zeitarbeit einen niedrigschwelligen Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Der Fachkräftemangel in der Zeitarbeit bedeutet, dass Betriebe bereit sind, auch Menschen mit Lücken im Lebenslauf eine Chance zu geben.

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