Der iGZ Tarifvertrag ist ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland, der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen wurde. Er legt Mindestlöhne, Entgeltgruppen und Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer fest und gilt für alle Zeitarbeitsunternehmen, die Mitglied im iGZ sind. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den iGZ Tarifvertrag, von den Entgeltgruppen bis hin zu Equal Pay.

Welche Branchen und Arbeitnehmer fallen unter den iGZ Tarifvertrag?

Der iGZ Tarifvertrag gilt für Zeitarbeitnehmer, die bei einem iGZ-Mitgliedsunternehmen angestellt sind und an Kundenbetriebe überlassen werden. Er deckt ein breites Branchenspektrum ab: von der Industrie und Logistik über kaufmännische Bereiche bis hin zu maritimen Berufen und erneuerbaren Energien. Ob Zeitarbeit als Elektriker, Ingenieur, Helfer oder Bürokraft, der Tarifvertrag schützt alle diese Beschäftigten.

Konkret fallen unter den iGZ Tarifvertrag sowohl Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung als auch ungelernte Helfer ohne formale Qualifikation. Das ist besonders wichtig für Quereinsteiger und Berufsrückkehrer: Wer nach einer längeren Pause wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchte oder ohne abgeschlossene Ausbildung in die Zeitarbeit kommt, hat durch den Tarifvertrag dennoch klare Rechte und einen geregelten Rahmen. Der Tarifvertrag gilt unabhängig davon, in welcher Branche der Einsatzbetrieb tätig ist.

Welche Entgeltgruppen gibt es im iGZ Tarifvertrag?

Der iGZ Tarifvertrag unterscheidet neun Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 9), die sich nach Qualifikation und Tätigkeitsanforderungen richten. EG 1 gilt für einfache Helfertätigkeiten ohne Ausbildung, während EG 9 hochqualifizierte Fachkräfte mit besonderer Verantwortung abdeckt. Die genauen Stundenlöhne werden regelmäßig angepasst und gelten als verbindliche Mindeststandards.

Hier ein grober Überblick über die Struktur der Entgeltgruppen:

  • EG 1 bis EG 2: Helfertätigkeiten ohne oder mit geringen Anforderungen, geeignet für Berufseinsteiger und Quereinsteiger
  • EG 3 bis EG 5: Tätigkeiten mit Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation, zum Beispiel Zeitarbeit als Elektriker oder in der Logistik
  • EG 6 bis EG 7: Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen oder Berufserfahrung in spezialisierten Bereichen
  • EG 8 bis EG 9: Hochqualifizierte Fachkräfte, Techniker, Meister und Ingenieure, zum Beispiel in der Zeitarbeit als Ingenieur oder im Offshore-Bereich

Die Eingruppierung erfolgt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht allein anhand des Berufsabschlusses. Das bedeutet: Wer als Quereinsteiger eine qualifizierte Aufgabe übernimmt, kann in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden.

Was regelt der iGZ Tarifvertrag über den Lohn hinaus?

Der iGZ Tarifvertrag regelt weit mehr als nur die Mindestlöhne. Er legt verbindliche Standards für Urlaub, Arbeitszeit, Zuschläge, Kündigungsschutz und Sonderzahlungen fest. Zeitarbeitnehmer haben damit klare Rechte, die unabhängig vom jeweiligen Einsatzbetrieb gelten.

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Urlaubsanspruch: Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich nach der Betriebszugehörigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen staffelt
  • Zuschläge: Für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Überstunden sind tarifliche Zuschläge vorgeschrieben
  • Lohnfortzahlung: Auch zwischen zwei Einsätzen, also in verleihfreien Zeiten, besteht Anspruch auf Entgeltzahlung
  • Branchenzuschläge: In vielen Branchen gelten zusätzliche Branchenzuschlagstarifverträge, die den Lohn über den iGZ-Grundlohn hinaus anheben
  • Kündigungsschutz: Der Tarifvertrag enthält Regelungen zu Kündigungsfristen, die sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern

Gerade für Menschen, die nach einer langen Pause wieder in den Beruf einsteigen, bietet der Tarifvertrag damit eine wichtige Sicherheit: Man weiß von Anfang an, welche Rechte man hat, und muss das nicht erst im Einzelfall aushandeln.

Was ist der Unterschied zwischen iGZ und BAP Tarifvertrag?

Der iGZ Tarifvertrag und der BAP Tarifvertrag sind die zwei großen Tarifwerke in der deutschen Zeitarbeitsbranche. Beide wurden mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen und sind in ihrer Grundstruktur sehr ähnlich. Der wesentliche Unterschied liegt im jeweiligen Arbeitgeberverband: iGZ steht für den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, BAP für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister.

In der Praxis sind die Unterschiede für Arbeitnehmer gering, da beide Tarifverträge vergleichbare Entgeltgruppen, Urlaubsregelungen und Zuschlagsstrukturen vorsehen. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt davon ab, in welchem Verband das Zeitarbeitsunternehmen Mitglied ist. Beide Tarifverträge gelten als gleichwertig und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an einen Zeitarbeitstarifvertrag nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Wie wirkt sich der iGZ Tarifvertrag auf Equal Pay aus?

Equal Pay bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz beim selben Kundenunternehmen Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt haben wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Der iGZ Tarifvertrag regelt, unter welchen Bedingungen dieser Anspruch entsteht und wie er durch Branchenzuschläge schrittweise erreicht werden kann.

Die Logik dahinter funktioniert so: In den ersten Einsatzmonaten gilt der tarifliche Grundlohn gemäß iGZ-Entgeltgruppe. Ab dem ersten Einsatzmonat greifen in vielen Branchen Branchenzuschlagstarifverträge, die den Lohn stufenweise erhöhen. Nach spätestens neun Monaten ununterbrochenem Einsatz beim selben Entleiher greift das gesetzliche Equal-Pay-Gebot vollständig.

Wichtig zu wissen: Die Neun-Monatsfrist beginnt neu zu laufen, wenn zwischen zwei Einsätzen beim selben Betrieb eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten liegt. Wer seine Rechte rund um Equal Pay kennt, kann gezielt nachfragen und sicherstellen, dass die Lohnentwicklung korrekt umgesetzt wird.

Wo findet man den aktuellen iGZ Tarifvertrag?

Den aktuellen iGZ Tarifvertrag findet man direkt auf der Website des iGZ (igz.de), wo alle gültigen Tarifverträge und Entgelttabellen zum Download bereitgestellt werden. Alternativ kann man sich an das eigene Zeitarbeitsunternehmen wenden, das verpflichtet ist, den Tarifvertrag auf Anfrage auszuhändigen.

Für 2026 gelten die zuletzt vereinbarten Entgelttabellen, die regelmäßig durch Tarifverhandlungen zwischen iGZ und den DGB-Gewerkschaften aktualisiert werden. Wer sichergehen möchte, dass er nach dem aktuellen Stand eingruppiert ist, sollte die Entgelttabelle kennen und mit seinem Arbeitsvertrag abgleichen. Die zuständige Gewerkschaft, in der Regel ver.di oder IG Metall je nach Branche, kann ebenfalls Auskunft geben und bei Unklarheiten helfen.

So unterstützt FTT Personnel Zeitarbeitnehmer im iGZ-System

Bei FTT Personnel arbeiten wir nach dem iGZ Tarifvertrag und sorgen dafür, dass alle unsere Zeitarbeitnehmer von Anfang an wissen, wo sie stehen. Das gilt besonders für Menschen, die nach einer Pause wieder einsteigen oder ohne formale Qualifikation einen neuen Weg suchen: Bei uns gibt es keine versteckten Regeln, sondern klare Strukturen und echte Wertschätzung.

Was wir konkret bieten:

  • Transparente Eingruppierung nach iGZ-Entgeltgruppen von Tag eins an
  • Einsätze in den Bereichen maritime Industrie, erneuerbare Energien, Logistik, Industrie und Büro
  • Persönliche Ansprechpartner an unseren Standorten in Emden und Bremerhaven
  • Schnelle Vermittlung auch für Quereinsteiger und Berufsrückkehrer ohne lange Wartezeiten
  • Vollständige Übernahme aller administrativen und rechtlichen Arbeitgeberpflichten

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