Wer Zeitarbeitskräfte im Betrieb einsetzt, trägt mehr Verantwortung für deren Sicherheit, als viele Unternehmen zunächst annehmen. Gerade in der Schiffbau- und maritimen Industrie, wo täglich mit schwerem Gerät, gefährlichen Stoffen und komplexen Arbeitsabläufen gearbeitet wird, kann eine lückenhafte Sicherheitsunterweisung schnell zu ernsthaften Unfällen führen. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, was eine rechtssichere Unterweisung von Leiharbeitnehmern ausmacht, wer wofür verantwortlich ist und wie du den Prozess effizient in deinen Betrieb integrierst.

Wir bauen das Wissen dabei systematisch auf: von den gesetzlichen Grundlagen über die Aufgabenverteilung zwischen Verleiher und Entleiher bis hin zu typischen Fehlern und praktischen Lösungen für den Arbeitsalltag.

Was ist eine Sicherheitsunterweisung und wer ist verpflichtet?

Eine Sicherheitsunterweisung ist die gezielte Vermittlung von Informationen, die Beschäftigte in die Lage versetzt, ihre Arbeit gesundheitsbewusst und sicherheitsgerecht auszuführen. Sie erklärt konkret, welche Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bestehen, welche Schutzmaßnahmen gelten und wie sich Beschäftigte im Notfall verhalten sollen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 12 ArbSchG: Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Beschäftigten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für Leiharbeitnehmer. Ergänzend dazu schreibt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die regelmäßige Durchführung von Unterweisungen verbindlich vor.

Ein wichtiger Unterschied, den viele Unternehmen übersehen: Unterweisungen sind gesetzlich verpflichtend, Schulungen hingegen freiwillig. Aus rechtlicher Sicht ist das ein wesentlicher Unterschied mit konkreten Haftungsfolgen. Die Verantwortung für die Durchführung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber, kann aber an geeignete Führungskräfte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegiert werden, sofern diese die notwendige Fachkenntnis mitbringen.

Wie die Verantwortung zwischen Verleiher und Entleiher aufgeteilt ist

Wenn ein Unternehmen Zeitarbeitskräfte einsetzt, entsteht eine geteilte Verantwortungsstruktur, die beide Seiten kennen und aktiv gestalten müssen. Das Grundprinzip: Der Verleiher bleibt formaler Arbeitgeber, der Entleiher übernimmt die Pflichten des Arbeitsschutzes am konkreten Einsatzort.

Gemäß § 12 Abs. 2 ArbSchG trägt der Entleiher die Pflicht zur arbeitsplatzspezifischen Unterweisung. Er kennt die Gefährdungen vor Ort, stellt die Arbeitsmittel bereit und weist die konkreten Tätigkeiten zu. Der Verleiher ist hingegen für allgemeine Grundunterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und die Kontrolle zuständig, ob der Entleiher seinen Arbeitsschutzpflichten nachkommt. Die DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit“ regelt diese Aufgabenverteilung im Detail.

Die Zuständigkeiten im Überblick:

  • Verleiher: Allgemeine Grundunterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften beim Entleiher
  • Entleiher: Gefährdungsbeurteilung am Einsatzort, arbeitsplatzspezifische Erstunterweisung, Einweisung in Arbeitsabläufe, Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
  • Gemeinsam: Vertraglich festgelegte Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV), wer welche tätigkeitsspezifischen Unterweisungen übernimmt

Fehlt eine schriftliche Vereinbarung im AÜV, trägt der Entleiher aufgrund seiner Fürsorgepflichten in der Praxis die stärkere Verantwortung. Bei gravierenden Verstößen gegen Arbeitsschutzpflichten haften Entleiher und Verleiher gemeinsam, mit möglichen Bußgeldern in erheblicher Höhe.

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Inhalte und Zeitpunkt einer rechtssicheren Unterweisung

Eine rechtssichere Sicherheitsunterweisung erfüllt drei Bedingungen gleichzeitig: Sie findet zum richtigen Zeitpunkt statt, vermittelt die richtigen Inhalte und wird vollständig dokumentiert.

Wann muss unterwiesen werden?

Die Erstunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden, in der Regel am ersten Arbeitstag oder noch davor. Wer diese Frist versäumt, riskiert Bußgelder und persönliche Haftung. Darüber hinaus sind Wiederholungsunterweisungen mindestens einmal jährlich erforderlich. Anlassbezogene Unterweisungen kommen zusätzlich hinzu, zum Beispiel bei Zuweisung einer neuen Tätigkeit, Einführung neuer Maschinen oder nach einem Unfall.

Was muss unterwiesen werden?

Die Inhalte richten sich nach der konkreten Gefährdungslage am Arbeitsplatz. Typische Pflichtinhalte sind:

  • Gefährdungen am spezifischen Arbeitsplatz und bei der jeweiligen Tätigkeit
  • Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Verhaltensregeln im Notfall, Fluchtwege und Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Relevante Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Regelungen

Wie muss dokumentiert werden?

Jede Unterweisung muss schriftlich festgehalten und von den unterwiesenen Personen durch Unterschrift bestätigt werden. Ein vollständiger Unterweisungsnachweis enthält mindestens Datum, Inhalte, Teilnehmende und den Namen des Unterweisenden. Diese Nachweise dienen bei Betriebsprüfungen und im Falle eines Arbeitsunfalls als Beweisdokumente. Eine digitale Dokumentation ist zulässig, sofern die Authentizität der Unterschriften sichergestellt ist.

Ein weiterer Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Die Unterweisung muss mündlich und in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgen. Bei internationalen Teams bedeutet das, dass Übersetzer oder mehrsprachige Materialien eingesetzt werden müssen, wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichen.

Häufige Fehler bei der Unterweisung von Zeitarbeitskräften

Leiharbeitnehmer sind statistisch gesehen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als die Stammbelegschaft. Der Grund liegt auf der Hand: Sie sind neu im Betrieb, kennen die Umgebung nicht und arbeiten oft mit unbekannten Maschinen und Abläufen. Genau deshalb ist eine gründliche Unterweisung bei Zeitarbeitskräften besonders wichtig, und genau hier passieren die meisten Fehler.

Die häufigsten Fehler, die Betriebe machen:

  • Unzureichende Einweisung vor Tätigkeitsbeginn: Die Arbeit beginnt, bevor die vollständige Sicherheitsunterweisung abgeschlossen ist. Das ist sowohl gefährlich als auch rechtswidrig.
  • Fehlende Dokumentation: Die Unterweisung findet mündlich statt, wird aber nicht schriftlich festgehalten. Ohne Nachweis gilt sie im Zweifelsfall als nicht durchgeführt.
  • Unklare Verantwortlichkeiten: Weder Entleiher noch Verleiher fühlen sich zuständig, weil die Aufgaben nicht vertraglich geregelt wurden.
  • Zu allgemeine Inhalte: Die Unterweisung ist nicht auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten, sondern bleibt bei generischen Hinweisen.
  • Sprachliche Barrieren werden ignoriert: Beschäftigte mit eingeschränkten Deutschkenntnissen erhalten keine verständliche Unterweisung.

Ein verbreitetes Missverständnis ist außerdem, dass eine Unterweisung, die für die Stammbelegschaft ausreicht, automatisch auch für Leiharbeitnehmer gilt. Das ist falsch: Die Unterweisung muss eigens auf den Aufgabenbereich und die Qualifikation der überlassenen Person zugeschnitten sein, wie es die DGUV Regel 115-801 ausdrücklich vorschreibt.

Sicherheitsunterweisungen effizient in den Onboarding-Prozess integrieren

Aufbauend auf dem Wissen über Inhalte, Zeitpunkte und Verantwortlichkeiten stellt sich die praktische Frage: Wie lässt sich eine rechtssichere Unterweisung effizient in den Alltag integrieren, besonders wenn Zeitarbeitskräfte kurzfristig und in wechselnden Einsätzen eingesetzt werden?

Der wirksamste Ansatz ist die Verzahnung von Sicherheitsunterweisung und Onboarding-Prozess. Wenn die Unterweisung von Anfang an als fester Bestandteil der Einarbeitung geplant wird, statt als nachträgliche Pflichtaufgabe, spart das Zeit und reduziert Risiken.

Digitale Unterweisungen als Unterstützung

Digitale Lösungen können dabei helfen, Unterweisungen orts- und zeitunabhängig bereitzustellen. Die VBG bietet zum Beispiel spezialisierte interaktive Online-Fragebögen für die Zeitarbeit an, mit denen Beschäftigte Unterweisungsmodule selbstständig bearbeiten können und Wissenslücken gezielt identifiziert werden. Wichtig dabei: Digitale Tools ersetzen nicht das persönliche Gespräch, sie bereiten es vor und dokumentieren es.

Besonders nützlich ist das sogenannte Pre-Boarding: Zeitarbeitskräfte absolvieren allgemeine Unterweisungsmodule, bevor sie das Betriebsgelände zum ersten Mal betreten. Das entlastet Sicherheitsbeauftragte am ersten Arbeitstag erheblich und sorgt dafür, dass die Zeit vor Ort für die arbeitsplatzspezifische Einweisung genutzt werden kann.

Praktische Empfehlungen für den Betrieb

  • Lege Verantwortlichkeiten für die Unterweisung schriftlich im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag fest, bevor der Einsatz beginnt.
  • Erstelle eine Checkliste, die sicherstellt, dass alle Pflichtinhalte abgedeckt sind und die Unterweisung vor dem ersten Arbeitstag abgeschlossen wird.
  • Nutze mehrsprachige Materialien für internationale Teams, um sicherzustellen, dass Inhalte tatsächlich verstanden werden.
  • Stelle sicher, dass digitale Dokumentationssysteme die Anforderungen nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 erfüllen und Nachweise revisionssicher speichern.
  • Plane ausreichend Zeit für Unterweisungen ein und vermeide Störungen, wie es die DGUV Regel 115-801 ausdrücklich empfiehlt.

Wer Sicherheitsunterweisungen nicht als bürokratische Pflicht, sondern als aktiven Beitrag zur Unfallprävention begreift, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern auch den reibungslosen Betriebsablauf und die eigene Haftungsposition.

Wie FTT Personnel dich bei der Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit unterstützt

Sicherheitsunterweisungen sind nur dann wirksam, wenn die eingesetzten Zeitarbeitskräfte die nötigen Qualifikationen mitbringen und zuverlässig dokumentiert sind. Genau hier setzen wir an. Als Personaldienstleister mit langjähriger Erfahrung in der Schiffbau- und maritimen Industrie wissen wir, dass du keine Zeit für Nachbesserungen hast, wenn ein Projekt läuft.

Was wir dir konkret bieten:

  • Vorauswahl von Fachkräften mit nachgewiesenen Qualifikationen und relevanten Sicherheitszertifikaten für maritime und industrielle Einsätze
  • Transparente Kommunikation zu bereits absolvierten allgemeinen Unterweisungen, damit du weißt, was vor dem ersten Einsatztag abgedeckt ist
  • Schnelle Besetzung auch bei kurzfristigem Personalbedarf, damit Sicherheitsunterweisungen nicht unter Zeitdruck leiden
  • Unterstützung beim Aufbau einer verlässlichen Personalstrategie, statt Einzellösungen auf Zuruf

Wenn du wissen möchtest, wie wir das konkret für deinen Betrieb umsetzen, findest du einen ersten Überblick bei FTT Personnel. Für ein direktes Gespräch über deinen Personalbedarf und die passende Lösung stehen wir dir gerne per Kontaktaufnahme zur Verfügung.