Der iGZ-Tarifvertrag und der BAP-Tarifvertrag sind die zwei zentralen Tarifwerke der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Beide regeln Löhne, Arbeitsbedingungen und Rechte von Zeitarbeitnehmern, unterscheiden sich aber in ihrem Trägerverband und in einigen Details der Entgeltstruktur. Wer als Zeitarbeitnehmer oder Quereinsteiger eine Stelle über eine Zeitarbeitsfirma antritt, sollte wissen, welcher Vertrag gilt und was das konkret bedeutet.
Welche Branchen und Arbeitnehmer decken iGZ und BAP ab?
Beide Tarifverträge decken grundsätzlich die gesamte Zeitarbeitsbranche in Deutschland ab. Es gibt keine strikte Branchenaufteilung zwischen iGZ und BAP. Sowohl gewerbliche Helfer als auch Fachkräfte, Zeitarbeitsingenieure, Zeitarbeitselektriker oder Bürokräfte können unter einem der beiden Verträge beschäftigt sein. Entscheidend ist allein, welchem Verband die jeweilige Zeitarbeitsfirma angehört.
Das bedeutet in der Praxis: Ob jemand als Zeitarbeitshelfer auf einer Werft, als Offshore-Elektriker im Windpark oder als Sachbearbeiter im Zeitarbeitsbüro tätig ist, spielt für die Frage iGZ oder BAP keine Rolle. Beide Verträge gelten branchenübergreifend und erfassen alle Beschäftigungsformen, von der Vollzeitstelle bis zur Teilzeit, von der Hilfsarbeit bis zur Führungsposition.
Welche Gewerkschaften stehen hinter iGZ und BAP?
Hinter dem iGZ-Tarifvertrag steht der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), der gemeinsam mit dem DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund) und seinen Mitgliedsgewerkschaften verhandelt. Der BAP-Tarifvertrag wird vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ebenfalls mit dem DGB ausgehandelt. Beide Tarifverträge entstehen also in Zusammenarbeit mit denselben Gewerkschaften, nur der Arbeitgeberverband auf der anderen Seite des Tisches ist ein anderer.
Das hat einen praktischen Effekt: Die Grundstruktur beider Verträge ist sehr ähnlich, weil die DGB-Gewerkschaften auf beiden Seiten dieselben Mindeststandards durchgesetzt haben. Unterschiede entstehen vor allem durch die spezifischen Verhandlungsergebnisse der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Für Zeitarbeitnehmer ist das vor allem dann relevant, wenn es um Zuschläge, Branchenzuschläge oder spezifische Regelungen geht.
Unterscheiden sich Lohn und Entgeltgruppen zwischen iGZ und BAP?
Ja, iGZ und BAP haben jeweils eigene Entgelttabellen mit unterschiedlichen Entgeltgruppen, die sich in den konkreten Lohnsätzen leicht voneinander unterscheiden können. Beide Tarifverträge kennen mehrere Entgeltgruppen, die von ungelernten Tätigkeiten bis hin zu hochqualifizierten Fachkräften reichen. Die tatsächlichen Unterschiede zwischen den Tabellen sind in vielen Gruppen gering, können aber je nach Region und Einsatzbereich spürbar werden.
Wichtig zu wissen: Beide Tarifverträge sehen sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge vor. Das bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer, die in bestimmten Branchen eingesetzt werden, nach einer definierten Einsatzdauer zusätzliche Zuschläge erhalten. Diese Regelung gilt sowohl unter dem iGZ- als auch unter dem BAP-Tarifvertrag und sorgt dafür, dass die Vergütung schrittweise an die Stammbelegschaft des Entleihbetriebs angepasst wird. Das ist ein zentrales Element des Equal-Pay-Zeitarbeit-Gedankens, der in beiden Verträgen verankert ist.
Welche Rechte haben Zeitarbeitnehmer unter beiden Tarifverträgen?
Zeitarbeitnehmer haben unter beiden Tarifverträgen weitgehend dieselben Grundrechte. Dazu gehören ein Mindeststundenlohn, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz nach gesetzlichen Fristen sowie das Recht auf Branchenzuschläge nach einer bestimmten Einsatzdauer. Die Zeitarbeitsrechte sind durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzlich abgesichert und werden durch die Tarifverträge konkretisiert.
Beim Thema Zeitarbeit Kündigungsschutz gilt: Zeitarbeitnehmer sind beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, nicht beim Entleihbetrieb. Das bedeutet, der Kündigungsschutz richtet sich nach dem Vertragsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma. Nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, genau wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Das Ende eines Einsatzes beim Entleiher bedeutet nicht automatisch eine Kündigung durch das Zeitarbeitsunternehmen.
Beide Tarifverträge schreiben außerdem vor, dass Zeitarbeitnehmer über ihre Einsatzbedingungen informiert werden müssen und Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihbetriebs haben. Zeitarbeit befristet bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer schutzlos sind.
Woran erkennt man, welcher Tarifvertrag im Arbeitsvertrag gilt?
Welcher Tarifvertrag gilt, steht im Arbeitsvertrag. Zeitarbeitsfirmen sind gesetzlich verpflichtet, den anwendbaren Tarifvertrag im Arbeitsvertrag zu benennen. Steht dort „iGZ-DGB-Tarifvertrag“ oder „BAP-DGB-Tarifvertrag“, ist die Zuordnung eindeutig. Fehlt ein Hinweis oder ist der Vertrag unklar formuliert, sollte man direkt bei der Zeitarbeitsfirma nachfragen.
Praktische Hinweise zur Überprüfung:
- Den Arbeitsvertrag auf den Abschnitt „Tarifvertrag“ oder „Vergütung“ prüfen
- Die Entgeltgruppe im Vertrag mit den offiziellen Tabellen des jeweiligen Verbands abgleichen
- Bei Unklarheiten die zuständige DGB-Gewerkschaft kontaktieren, die kostenlose Beratung anbietet
- Den Betriebsrat im Entleihbetrieb ansprechen, falls vorhanden
Wer seinen Zeitarbeitstarifvertrag kennt, kann seine Ansprüche besser einschätzen und bei Bedarf gezielt nachfragen oder Unterstützung suchen.
Spielt der Tarifvertrag bei einem Quereinstieg in die Zeitarbeit eine Rolle?
Für Quereinsteiger ist der Tarifvertrag durchaus relevant, aber er sollte nicht abschrecken. Sowohl iGZ als auch BAP kennen Einstiegsentgeltgruppen für Tätigkeiten, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. Das bedeutet: Wer ohne formale Qualifikation oder nach einer längeren Pause wieder ins Berufsleben einsteigt, hat unter beiden Tarifverträgen Anspruch auf eine klar geregelte, tariflich abgesicherte Vergütung.
Der Tarifvertrag schützt Quereinsteiger in mehreren Punkten besonders:
- Er legt einen verbindlichen Mindeststundenlohn fest, der nicht unterschritten werden darf
- Er regelt Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung unabhängig von Vorerfahrung
- Er schreibt vor, dass Einsatzdauer und Qualifikation die Eingruppierung bestimmen, nicht Verhandlungsgeschick
- Er sichert Branchenzuschläge, sobald die Einsatzdauer die vereinbarten Schwellen überschreitet
Für Menschen, die nach einer Auszeit zurückkehren oder sich beruflich neu orientieren, bietet Zeitarbeit damit einen strukturierten Einstieg mit klaren Spielregeln. Ob iGZ oder BAP, die Grundsicherheit ist in beiden Fällen gewährleistet.
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